Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von ImmoClose
Stand: 31. August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
ImmoClose OÜ
Sepapaja 6
15551 Tallinn
Estland
– nachfolgend „Anbieter“ –
und ihren Kunden über die Nutzung der Software „ImmoClose“.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Mit Abschluss des Bestellprozesses bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und die Software ausschließlich für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke nutzt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung, Organisation und Nachverfolgung von Leads, Kontakten und Follow-ups zur Verfügung.
(2) Die Software dient insbesondere dazu, Follow-ups im Vertriebsprozess übersichtlich zu organisieren und zu priorisieren.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website beziehungsweise im jeweiligen Bestellprozess.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine zusätzlichen Geschäftsabschlüsse, Umsatzsteigerungen, Provisionseinnahmen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse garantiert.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software, ihrer Funktionen und der Preise auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Durch Abschluss des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder dem Kunden den Zugang zur Software bereitstellt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Besteller nicht als Unternehmer handelt, unrichtige Angaben gemacht hat oder eine rechtswidrige beziehungsweise missbräuchliche Nutzung beabsichtigt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Leistungen und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten über das Internet zur Verfügung.
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsarme Verfügbarkeit. Eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Störungen bei Drittanbietern, Internet- oder Netzwerkausfälle sowie Ereignisse höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(4) Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln sowie Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Abläufe anzupassen, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck und die wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Drittanbieter und Unterauftragnehmer einzusetzen.
5. Nutzungsrechte und Zugangsdaten
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die im gebuchten Plan vorgesehene Anzahl von Benutzern beziehungsweise Zugängen beschränkt.
(3) Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Benutzerzugänge dürfen nur von der jeweils dafür vorgesehenen Person verwendet werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und durch angemessene Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(5) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Verlust, Missbrauch oder unbefugten Zugriff auf Zugangsdaten oder den Kundenaccount bestehen.
(6) Eine Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, technische Umgehung oder sonstige Nutzung der Software außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs ist unzulässig.
(7) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, ihren Inhalten und der zugrunde liegenden Technologie verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
6. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung, Bestellung und Zahlung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen berechtigten Benutzern eingegebenen Daten, Inhalte, Kontakte und Informationen verantwortlich.
(3) Der Kunde darf die Software nur rechtmäßig und im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks nutzen.
(4) Insbesondere ist es untersagt,
a) rechtswidrige oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte einzugeben,
b) Schadsoftware, schädlichen Code oder sonstige technisch gefährliche Inhalte zu übermitteln,
c) Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder die Software technisch zu manipulieren,
d) die Software in einer Weise zu verwenden, welche die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen kann,
e) unbefugt auf Daten oder Accounts anderer Kunden zuzugreifen oder einen solchen Zugriff zu versuchen.
(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der Software sowie die Erhebung, Speicherung und sonstige Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten rechtmäßig erfolgen.
(6) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass er Leads, Interessenten, Kundenkontakte und sonstige personenbezogene Daten auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage verarbeitet und die jeweils geltenden Informations-, Dokumentations- und Löschpflichten erfüllt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere eine geeignete Internetverbindung, ein kompatibles Endgerät und einen aktuellen Browser, bereitzuhalten.
7. Preise, Steuern und Zahlung
(1) Die Nutzung der Software erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements oder eines individuell vereinbarten kostenpflichtigen Plans.
(2) Die jeweils geltenden Preise, Abrechnungszeiträume, Laufzeiten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Website, dem Bestellprozess oder einem individuellen Angebot.
(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Steuern.
(4) Soweit bei grenzüberschreitenden Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist, schuldet der Kunde die Umsatzsteuer nach den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die für die steuerliche Behandlung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
(5) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden und Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe.
(6) Die vereinbarten Entgelte werden zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus fällig.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung und Funktionsfähigkeit des verwendeten Zahlungsmittels zu sorgen.
(8) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Benachrichtigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
(9) Gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan.
(2) Monatliche Abonnements verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(3) Jahresabonnements verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vor Ablauf der laufenden zwölfmonatigen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(4) Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung kann über eine vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform erfolgen.
(5) Bei einem Jahresabonnement wird eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der laufenden zwölfmonatigen Abrechnungsperiode wirksam.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde die Software grundsätzlich weiter nutzen, sofern keine berechtigte Sperrung oder außerordentliche Beendigung vorliegt.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die Software rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
b) trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt,
c) die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software erheblich gefährdet oder
d) wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
9. Kein Widerrufsrecht und keine Geld-zurück-Garantie
(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchern wird kein Vertragsschluss angeboten.
(2) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
(3) Der Anbieter gewährt keine freiwillige Geld-zurück-Garantie, keine kostenlose Testphase und kein sonstiges freiwilliges Rücktritts- oder Erstattungsrecht, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
10. Kündigung, Nichtnutzung und Erstattungen
(1) Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag erst zum Ende der bereits begonnenen und bezahlten Abrechnungsperiode.
(2) Die Nichtnutzung der Software, eine verspätete Aktivierung des Zugangs oder eine Kündigung vor Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode begründen keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
(3) Bei Jahresabonnements erfolgt aufgrund einer ordentlichen Kündigung keine anteilige Erstattung für den verbleibenden Zeitraum der laufenden zwölfmonatigen Abrechnungsperiode.
(4) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.
11. Mängel und Störungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich und möglichst genau zu melden und den Anbieter bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
(2) Der Anbieter wird ordnungsgemäß gemeldete und reproduzierbare Mängel innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist beheben.
(3) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf einer unsachgemäßen Nutzung, ungeeigneten technischen Voraussetzungen beim Kunden, Systemen Dritter oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruht.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Sperrung des Zugangs
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn
a) konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung bestehen,
b) eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software besteht,
c) ein unbefugter Zugriff auf den Account vermutet wird oder
d) der Kunde trotz Fälligkeit und vorheriger Benachrichtigung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
(2) Soweit die Umstände dies erlauben, wird der Anbieter den Kunden vor der Sperrung informieren und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.
(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung entfallen ist.
13. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
e) in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Soweit der Anbieter nicht nach Absatz 1 unbeschränkt haftet, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, ausgebliebene Provisionen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
(5) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Verlust von Daten ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die er in die Software eingibt oder über die Software verarbeitet.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und seiner Datenschutzerklärung.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(5) Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zurückgegeben, gelöscht oder anonymisiert.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende die von ihm weiterhin benötigten Daten rechtzeitig zu sichern beziehungsweise zu exportieren, soweit eine entsprechende Exportmöglichkeit bereitgestellt wird.
15. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
a) bereits allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
b) der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Gesetzliche Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
16. Änderungen von Leistungen, Preisen und AGB
(1) Der Anbieter kann unwesentliche technische oder organisatorische Änderungen an der Software vornehmen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(2) Änderungen wesentlicher Leistungen während einer laufenden festen Vertragsperiode bedürfen der Zustimmung des Kunden, sofern sie für den Kunden nicht ausschließlich vorteilhaft oder aufgrund zwingender rechtlicher beziehungsweise sicherheitstechnischer Anforderungen erforderlich sind.
(3) Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und nicht innerhalb einer bereits vollständig bezahlten festen Vertragsperiode.
(4) Der Anbieter wird dem Kunden beabsichtigte Preisänderungen für eine zukünftige Abrechnungsperiode rechtzeitig vor deren Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann den Vertrag vor Inkrafttreten der Preisänderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Soweit eine Änderung die vertraglichen Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich berührt, wird sie nur mit Zustimmung des Kunden Bestandteil des laufenden Vertrags. Der Anbieter kann den Vertrag andernfalls ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
(6) Rein redaktionelle Änderungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler und Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, können nach vorheriger Mitteilung ohne ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.
17. Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. § 354a HGB bleibt unberührt.
18. Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
(2) Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle sowie erhebliche Störungen bei unverzichtbaren Drittanbietern.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei nach Möglichkeit über das Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen informieren.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Tallinn, Estland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.